Platzordnung
Leitgedanke: Innerhalb des Vereinsgelände gilt für jeden das gleiche Recht.
1. Jeder Hundehalter ist auch innerhalb des Geländes für seinen Hund haftbar.
2. Alle Hunde müssen an Trainings- und Veranstaltungstagen angeleint sein und dürfen auf gar keinen Fall frei
umherlaufen.
3. Rauflustige Hunde müssen einen Maulkorb tragen und sind so zu beaufsichtigen, dass keine Beißereien
entstehen können.Krallenhalsbänder dürfen nicht verwendet werden.
4. Kranke und heiße Hunde müssen unbedingt im Interesse der Allgemeinheit ferngehalten
werden.
5. Aus Sicherheitsgründen sollen Spielereien, sowie das Füttern von Hunden nur unter Aufsicht
erfolgen.
6. Das Abstellen von Fahrzeugen auf dem Platzgelände erfolgt auf eigene Gefahr.
7. Es sollte im Interesse eines jeden Hundhalters liegen, das Platzgelände von sämtlichen Unrat freizuhalten.
Auf keinen Fall dürfen Plastik Gegenstände oder Glas herumliegen, bzw. auf dem Platz geworfen werden. Kothaufen müssen entfernt werden in beréitstehenden Behälter.
8. Ehrenpflicht eines jeden Hundefreundes und Mitgliedes sollte es sein, bei anfallenden Arbeiten nach kräften
mitzuwirken, um durch gemeinsame Arbeit das Platzgelände, sowie das Klubheim in einem ordnungsgemäßen Zustand zu erhalten.
9. Eltern sind für ihre Kinder verantwortlich.
10. Jeder Gast, Besucher, sowie alle Mitglieder müssen die Platzanlage so verlassen, dass sich keinerlei
Beanstandungen ergeben können.
Der Vorstand
Darmstädter Club der Windhundfreunde e.V.

